Wird bei einer Versicherungsgesellschaft ein Schaden von Schmuck und/oder Uhren geltend gemacht, kann ich die Gesellschaft in folgenden Bereichen neutral beraten und unterstützen:

1. Überprüfung der beschädigten Wertsachen

  • Müssen die Wertsachen vollständig ersetzt werden?
  • Kann der Schmuck/die Uhr repariert werden?
  • Stimmt der in der Police geltend gemachte Wert der Schadenstücke mit dem tatsächlichen Wert überein?
  • Kann der vom Versicherungsnehmer oder von der Gesellschaft eingeholte Kostenvoranschlag akzeptiert werden oder ist er zu hoch bez. sonst zu beanstanden?
  • Liegt eventuell eine Unterversicherung vor?

2. Überprüfung bereits bestehender Kostenvoranschlägen

  • Handelt sich bei einem von der Versicherungsgesellschaft oder des Versicherungsnehmers eingeholten Kostenvoranschlages für den Ersatz der beschädigten Ware um eine seriöse Angelegenheit?

3. Vermittlung an andere Experten

4. Vermittlung für die Reparatur von beschädigter Ware