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Schadenbeispiele

Die Beispiele und meine langjährige Erfahrung zeigen, dass es sich für eine Versicherungsgesellschaft meistens lohnt, beschädigte Schmuckstücke und/oder Uhren durch Experten überprüfen zu lassen. 

Schadenbeispiel aus einer Wertsachenversicherung

Folgendes Ereignis wurde der Versicherung gemeldet:
"Durch das Ausrutschen auf gefrorenem Boden vor unserem Haus ist der Smaragd des Ringes beschädigt worden."
 
Dieser Ring war in der Wertsachenversicherung wie folgt beschrieben:
  • Pos. 1, Ring "Entourage"
  • Versicherungssumme CHF 40'000.00
  • In Platin 950
  • Mit einem ovalen Smaragd, Carat 2.49
  • und 13 Brillanten, ct. 1.30 Top Wesselton-lupenrein
  • Ringgrösse 53
  • CB, 6.30 gr
Vorgehen der Versicherungsgesellschaft:
Der Ring wurde beim Versicherungsnehmer einverlangt und von mir überprüft.
Durch die geringe Beschädigung an einer Facettenkante schlug ich der Versicherungsgesellschaft folgende drei Möglichkeiten vor:
 
Möglichkeit 1
Es wird ein Minderwert von CHF ? für den Smaragd bezahlt und der Ring aus der Wertsachenversicherung ausgeschlossen. 

Möglichkeit 2
Reparatur. Der Smaragd wird ausgefasst, nachgeschliffen und wieder neu gefasst. Dem Versicherungsnehmer wird durch den Gewichts- und Wertverlust ein Minderwert bezahlt und die Versicherungssumme reduziert.

Möglichkeit 3
Ersatz. Der Smaragd wird durch einen gleichwertigen ersetzt. Der beschädigte Edelstein gehört der Versicherungsgesellschaft, wird neu geschliffen und dann verkauft.

Schadenbeispiel aus einer Hausratversicherung

Folgendes Ereignis wurde der Versicherung gemeldet:
Anlässlich eines Einbruch-Diebstahles wurden drei Schmuckstücke und eine Uhr gestohlen. Nach der Überprüfung des Schadens schlug ich der Versicherungsgesellschaft folgende Erledigung vor: 
1 Uhr der Marke "Rolex" Ref. 16760 Zertifikat und Rechnung vom 1.10.1986 im Original vorhanden CHF 2'315.00  

Aktuelle Referenznummer 126710BLRO Wiederbeschaffungspreis am Schadentag ab 1.01.2023 CHF 10'400.00
1 Ring in Weissgold
750, mit einem Brillanten, ca. Durchmesser 3.0 mm 
Keine Belege vorhanden, gemäss Versicherungsnehmer, ca. CHF 1'500.00 
 
Möglichkeit 1
Falls der Ring von Hand (Nachweis) hergestellt wurde und der Brillant eine gute Farbe und Reinheit aufgewiesen hatte, können die angegebenen CHF 1'500.00 akzeptiert werden.
Möglichkeit 2
Wenn kein Nachweis für Handarbeit vorliegt und der Brillant eine gute Farbe und Reinheit aufgewiesen hatte, können ca. CHF 1'100.00 bis höchstens CHF 1'200.00 eingesetzt werden.
1 Perlcollier
Perldurchmesser ca. 7.0 bis ca. 7.5 mm, ca. 45 cm, mit einem einfachen Kugelschloss in Weissgold 750, kein Beleg, da es sich um ein Erbstück handelt ca. CHF 2'000.00

Da weder ein Beleg noch ein Foto vorgelegt werden konnte, sollten die geforderten CHF 2'000.00 nur akzeptiert werden, wenn dem Versicherungsnehmer in jeder Beziehung vertraut werden kann. Sonst schlage ich vor, ca. CHF 1'300.00 bis ca. CHF 1'600.00 einzusetzen.
1 Venezianercollier
Länge 45 cm, Gewicht 7.0 Gramm
Rechnung vom 1. Juni 1992 im Original beiliegend 
CHF 315.00 
 
Im Juni 1992 kostete ein Kilo Feingold zwischen
CHF 15'075.00 und CHF 16'075.00, also ca. 70 % weniger als heute.
Dieses Venezianercollier würde heute ca. CHF 880.00 kosten.

Schadenbeispiel beschädigter Schmuck durch Brand

"Durch einen Zimmerbrand wurde Schmuck im Gesamtwert von rund CHF 20'000.00 in Mitleidenschaft gezogen. Dieser wurde durch einen "Fachmann", einem Bekannten der Geschädigten, als Totalschaden bezeichnet." 
Die betroffene Versicherungsgesellschaft stellte mir den stark verrussten Schmuck zur Expertise zu.
Schliesslich konnten sämtliche Schmuckstücke wieder instand gestellt werden. Lediglich zwei Edelsteine und eine Biwaperlenkette mussten ersetzt werden.
Die Kosten für die Instandstellung inklusive der ersetzten Edelsteine bez. des Perlcolliers beliefen sich auf
CHF 2'300.00
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